Kongresskammern


Beide Kammern des Kongresses sind im Prozess der Gesetzgebung vollständig gleichberechtigt. Bei identischen Gesetzesvorschlägen arbeiten beide Häuser auch zusammen. Allerdings verfügt eine jede Kammer auch über Sonderrechte. Nur der Senat darf völkerrechtliche Verträge ratifizieren (2/3-Mehrheit). Des Weiteren muss er den Ernennungsvorschlägen des Präsidenten zustimmen. Gesetze die Steuern und Ausgaben betreffend müssen von beiden Häusern des Kongresses verabschiedet werden.
Der Kongress ist auch als Arbeits- bzw. Ausschussparlament bekannt, das im Repräsentantenhaus über 21 und im Senat über 17 Fachausschüsse verfügt. Darüber hinaus gibt es noch mehr als 200 Unterausschüsse sowie 3 Gemeinsame Ausschüsse beider Kammern.